Nach Artikel 18 des kantonalen Datenschutzgesetzes (BSG Nr. 152.04) veröffentlicht die Datenschutz-Aufsichtsstelle der Stadt Bern das Register der Datensammlungen der städtischen Behörden. Das Register enthält Angaben über die verantwortliche Behörde, Zweck der Datenbearbeitungen, Rechtsgrundlage, Art und Umfang der Daten und die Aufbewahrungsfrist. Jede Person kann sich anhand des Registers transparent informieren, welche Behörde Daten über sie bearbeitet und bei ihr ein Auskunfts- oder Einsichtsgesuch stellen oder bei Bedarf die Berichtigung oder Löschung von ihren Daten zu verlangen.

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